Abmahnung erhalten — die ersten 5 Schritte
Ob Google-Fonts-Schreiben, Cookie-Banner-Forderung oder eine ganz andere Bagatell-Abmahnung: Der grundsätzliche Ablauf, wie Sie ruhig und richtig reagieren, ist fast immer derselbe.
Schritt 1: Ruhig bleiben
Abmahnschreiben sind bewusst so formuliert, dass sie Dringlichkeit erzeugen — kurze Fristen, drohende hohe Folgekosten, komplizierte juristische Sprache. Das ist Teil des Kalküls, nicht zwingend ein Zeichen für die tatsächliche rechtliche Stärke der Forderung. Eine Nacht Abstand ändert an der Rechtslage nichts, an Ihrer Entscheidungsfähigkeit aber sehr viel.
Schritt 2: Schreiben genau prüfen
Wer ist der Absender — eine bekannte Kanzlei oder ein unbekannter Name? Wird ein konkreter, nachvollziehbarer Verstoß beschrieben, oder bleibt die Forderung pauschal? Taucht das gleiche Muster bei einer kurzen Suche im Internet bei vielen anderen Betroffenen auf? All das sind wichtige Indizien.
Schritt 3: Nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen
Weder eine schnelle Zahlung noch eine unterschriebene Unterlassungserklärung lassen sich problemlos rückgängig machen. Eine Unterlassungserklärung insbesondere kann Sie über Jahre an eine Vertragsstrafe binden, unabhängig davon, ob die ursprüngliche Abmahnung berechtigt war.
Schritt 4: Zugrundeliegenden Sachverhalt prüfen und beheben
Unabhängig vom rechtlichen Ausgang lohnt sich meist ein Blick auf die eigene Website: Ist tatsächlich etwas technisch nicht sauber gelöst (z. B. externe Schriftarten, fehlerhaftes Cookie-Consent)? Das zu beheben ist unabhängig von der konkreten Forderung sinnvoll.
Schritt 5: Fachkundigen Rat einholen
Gerade bei echten gerichtlichen Verfahren, wiederholten Schreiben oder wenn Sie sich unsicher sind, lohnt sich eine kurze fachkundige Einschätzung — oft günstiger und schneller als befürchtet.
Sonderfall: Erpresser-Mails und Sextortion
Eine verwandte, aber andersartige Bedrohung sind E-Mails, in denen Absender behaupten, Zugriff auf Ihren Computer, Ihre Kamera oder Ihre Kontakte zu haben, und mit der Veröffentlichung angeblich kompromittierender Aufnahmen drohen, falls kein Bitcoin-Betrag gezahlt wird ("Sextortion"). Diese Nachrichten werden automatisiert an sehr viele Adressen gleichzeitig verschickt — oft unter Verwendung eines alten, irgendwo geleakten Passworts, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen.
Was Sie tun sollten
- Nicht zahlen. Eine Zahlung bestätigt dem Absender lediglich, dass die Adresse aktiv gelesen wird, und führt in aller Regel zu weiteren Forderungen.
- Nicht antworten. Jede Reaktion bestätigt die Erreichbarkeit der Adresse.
- E-Mail als Beweismittel sichern — nicht sofort löschen, ggf. mit vollständigem Header speichern.
- Bei der Polizei anzeigen (Erpressung, § 253 StGB) — auch wenn eine Einzelverfolgung bei Massenmails unwahrscheinlich ist, hilft jede Anzeige den Ermittlungsbehörden, Muster zu erkennen.
- Falls das genannte Passwort noch irgendwo verwendet wird: umgehend ändern, und wo immer möglich Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
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